Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Mit diesem Onlineformular kann eine Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (gemäß Art. 19 Abs. 1 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (gemäß Art. 19 Abs. 3 LStVG).
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn
- die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
oder
- es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
- Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
- Konzerte
- Tanzveranstaltungen
- Filmvorführungen
Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:
- Motorsportliche Veranstaltungen
- Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
- Haftpflichtversicherung des Veranstalters
- Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
- Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
- Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für Ausnahmebewilligungen und Genehmigungen werden aufwandsbezogen berechnet und sind daher einzelfallabhängig.
Weitere Hinweise:
- Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen. Um sich Arbeit zu ersparen, können Sie mit unserem Formular „Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung mit Gestattung“ die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung gemäß Art. 19 LStVG und den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Abs. 1 GastG gemeinsam beantragen. Das Formular finden Sie hier.
- Zudem finden Sie einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema hier.
- Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
- Die Verwaltung behält sich generell vor, in Zweifels- und Ausnahmefällen weitere Unterlagen nachzufordern.
- Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an Herrn Weigand (09523/9229-27 oder m.weigand@vghofheim.de).
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich