Gastschulantrag

Grundsätzlich ist die Schulpflicht an der örtlichen Grundschule und/oder Mittelschule (Sprengelschulen) zu erfüllen.

Mit diesem Onlineformular können Erziehungsberechtigte für ihr Kind den Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel beantragen. Der gastweise Schulbesuch gem. Art. 43 Abs. 1 S. 1 BayEUG ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines zwingenden persönlichen Grundes möglich.

Der Antrag muss abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen fehlen oder aus schulorganisatorischen Gründen, wenn die betreffende Jahrgangsstufe der Gastschule nicht mehr aufnahmefähig ist.

Bei genehmigtem Besuch der Gastschule besteht grundsätzlich kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.

Folgende Kriterien können nicht als zwingende persönliche Gründe gem. Art. 43 Abs. 1 S. 1 BayEUG anerkannt werden:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden aus dem Wohnbereich des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen, da alle Kinder, die am Rande des Schulsprengels wohnen, einen etwas weiteren Weg als andere Mitschüler haben.
  • Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen; im Übrigen müssen erfahrungsgemäß Schulanfänger nur in den ersten Tagen zur Schule begleitet werden, da sich in aller Regel schnell Kinder aus der Klassengemeinschaft finden, die denselben Schulweg gehen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis / Beiblatt zur Begründung (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Es werden keine Gebühren für diesen Antrag erhoben.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich