Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
Über dieses Formular beantragen Sie die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühren für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes werden aufwandsbezogen berechnet. Der Gebührenrahmen beträgt 30,00 € bis 2.000,00 €, in der Regel werden 30,00 € fällig.
Weitere Hinweise
Um sich Arbeit zu ersparen können Sie mit unserem Formular „Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung mit Gestattung“ die Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung gemäß Art. 19 LStVG und den Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Abs. 1 GastG gemeinsam beantragen.
Die Verwaltung behält sich generell vor, in Zweifels- und Ausnahmefällen weitere Unterlagen nachzufordern.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich