Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig von der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise zur Plakatierung:
Eine genaue Angabe der Platzierung der Werbeträger ist erforderlich. Wir bitten die betreffenden
Stellen in einem Ortsplan zu kennzeichnen. Für die Plakatierung entlang der Staatsstraßen
St 2230, St 2233 und Kreisstraße KEH 5 ist das Landratsamt Kelheim zuständig!
Gewerbe: Als Genehmigungsgebühr werden 20,00 € erhoben.
Fristunterschreitung: Bei Beantragung unter 14 Tagen werden zusätzlich 25,00 € erhoben.
Eingetragene Vereine: Je Ort sind 5 Plakate frei.
Der/Die Antragsteller/in versichert vorab:
1. Die Werbeträger werden so angebracht, dass sie hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion,
insbesondere der Windlast, genügen und den Straßenverkehr nicht behindern.
2. Die Werbeträger werden nur an den genehmigten Standorten aufgestellt und regelmäßig auf
Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen untersucht.
3. Nach Ablauf der Frist werden sämtliche Werbeträger unverzüglich, spätestens nach 5 Tagen, beseitigt.
Die in Anspruch genommenen Aufstellflächen werden im ursprünglichen Zustand hinterlassen.
4. Gebäude oder Fassaden zu plakatieren ist unzulässig.
5. Der/Die Antragsteller/in haftet für Personen- oder Sachschäden, die ggf. durch die
Aufstellung/Anbringung der Werbeträger entstehen.
6. Ein Ortsplan (ggf. Ortspläne) mit den gekennzeichneten Platzierungen ist diesem Antrag beizufügen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich