Zuteilung Hausnummer

Über dieses Formular beantragen Sie die Zuteilung einer Hausnummer.

Zuteilung Hausnummer:

Diese Information stellt einen kurzen Überblick über das Verfahren der Hausnummernvergabe dar. Die Grundlage für den Bereich der Gemeinde Ihrlerstein ist die „Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Ihrlerstein“ ( https://www.ihrlerstein.de ). Für den Bereich Markt Essing wurde keine Satzung erlassen.

1. Allgemeines
Bei Neubauten, welche von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurden, werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt.
Dies geschieht in der Regel nach dem Baugenehmigungsverfahren automatisch.

2. Bestellung 
Im Gemeindebereich Ihrlerstein werden die Hausnummernschilder grundsätzlich von der Gemeinde kostenpflichtig beschafft. Dies geschieht in der Regel nach dem Baugenehmigungsverfahren automatisch.
Sollte das bestehende Hausnummernschild Mängel aufweisen, kann mit diesem Onlineformular ein neues Hausnummernschild durch den Grundstückseigentümer kostenpflichtig beantragt werden.
Es werden keine Dokumente benötigt. Für die Beantragung genügt eine verbindliche Bestellung über diese Plattform.

Im Bereich des Marktes Essing wird nach dem Baugenehmigungsverfahren kein Hausnummernschild durch die Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein bestellt.
Es kann auf Wunsch des Grundstückseigentümers ein Hausnummernschild entweder nach Hausnummernzuteilung oder bei Mangel kostenpflichtig über diese Plattform bestellt werden.

3. Gebühren
Die Zuteilung einer Hausnummer ist kostenfrei. Die Hausnummernschilder für die Gemeinde Ihrlerstein werden grundsätzlich von der Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein auf Kosten des Eigentümers beschafft.
Die Kosten für die Hausnummernschilder hängen von verschiedenen Faktoren (Anzahl, Materialkosten etc.) ab und können erst zum Zeitpunkt der Schilderbestellung durch die Verwaltungsgemeinschaft Ihrlerstein genannt werden.
Die Gebühr ist fällig mit Abholung des Schildes.

4. Dauer
Die Hausnummernschilder werden einmal jährlich (Dezember) in Form einer Sammelbestellung bestellt.
Sobald die Schilder verfügbar sind, wird der Antragsteller über die Möglichkeit zur Abholung informiert.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich