Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“

Besteht bei Ihnen auf Grund einer umfangreichen Gartenbewässerung ein erhöhter Frischwasserverbrauch, besteht die Möglichkeit die auf dem Grundstück versickernde Wassermenge als Freimenge bei der Kanalbenutzungsgebührenabrechnung berücksichtigen zu lassen. Durch Einbau eines geeichten Zwischenzählers kann der nachgewiesene Verbrauch ermäßigend geltend gemacht werden.

Das Wasser darf nicht zum Befüllen eines Pools verwendet werden, wenn das Schwimmbadwasser verschmutzt, insbesondere gechlort wird. Somit handelt es sich nach § 3 Entwässerungssatzung um Schmutzwasser und unterliegt daher dem Benutzungszwang nach § 5 Abs. 5 der Entwässerungssatzung, wonach von angeschlossenen Grundstücken alles Abwasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einzuleiten ist.

Hinweis: Bitte geben Sie im Formular bei "Kundennr." Ihre Finanzadresse ein, sofern diese bekannt ist.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich