Erlaubnis zur Plakatierung
Plakatierungsanfragen allgemein und für Wahlen
Die Gemeinde Wallerfing erteilt grundsätzlich die Erlaubnis für Plakatierungsmaßnahmen im Gemeindegebiet.
Nach der Genehmigung der Anfrage ist darauf zu achten, dass bei den öffentlichen Verkehrsflächen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet wird; insbesondere darf kein Plakat so positioniert werden, dass dadurch der öffentliche Straßenverkehr gefährdet oder behindert wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Plakate an den gemeindlichen Straßenbeleuchtungseinrichtungen oder anderen Einrichtungen mit geeignetem Befestigungsmaterial, das keine Beschädigungen verursacht, zu befestigen sind. Des Weiteren muss gewährleistet werden, dass die Plakate bis spätestens eine Woche nach der Veranstaltung entfernt werden. Bei Nichtbeachtung werden die Plakate durch die Gemeinde Wallerfing kostenpflichtig entfernt.
Der Gemeinderat Otzing hat am 20.10.2016 beschlossen, dass Plakate nur mehr für Veranstaltungen, die im VG-Bereich (Gemeinde Oberpöring, Otzing und Wallerfing), stattfinden, ausgehängt werden sollen.
Deshalb dürfen Plakatierungsmaßnahmen für Veranstaltungen außerhalb des VG-Bereichs im Gemeindegebiet Otzing nicht angeschlagen werden.
Ausnahme hierzu: Wahlplakate
Der Gemeinderat Oberpöring hat am 03.11.2016 beschlossen, dass Plakate nur mehr für Veranstaltungen, die im VG-Bereich (Gemeinde Oberpöring, Otzing und Wallerfing), stattfinden, ausgehängt werden sollen. Lediglich an den öffentlichen Bekanntmachungstafeln bei den Kirchen Oberpöring und Niederpöring, soweit noch Platz vorhanden ist, kann ein Plakat angebracht werden.
Ausnahme hierzu: Wahlplakate
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich