Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung

Über dieses Formular beantragen Sie einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Anschlussbedingungen:

Für das Benutzungsverhältnis gelten die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) in ihren jeweils gültigen Fassungen (siehe

https://www.ostheim.de/rathaus-buerger/buergerdienste-und-e-service/satzungen-u-verordnungen

https://www.sondheim.de/rathaus-buerger/buergerdienste-und-e-service/satzungen-u-verordnungen

https://www.willmars.de/rathaus-buerger/buergerdienste-und-e-service/satzungen-u-verordnungen

Der Grundstücksanschluss wird vom Zweckverband zur Wasserversorgung hergestellt. Der Aufwand für die Herstellung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses ist vom Grundstückseigentümer oder vom Erbbauberechtigten mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile des Grundstücksanschlusses entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten.

Die Herstellungskosten eines Grundstücksanschlusses für die Gartenbewässerung sind in voller Höhe vom Grundstückseigentümer zu tragen. Das gilt auch für den im öffentlichen Straßenraum liegenden Teil des Grundstücksanschlusses.

Der Wasserzähler wird durch den Zweckverband eingebaut. Der Einbau erfolgt nach Terminabsprache mit der Bezugsfertigkeit des Objekts. Der Antragsteller ist zur Meldung der Bezugsfertigkeit an den Zweckverband verpflichtet.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Unterlagen für die Bearbeitung nötig sind:

Lageplan (Maßstab 1:250, 1:500, oder 1:1.000) (DIN A4 der DIN A3), auf dem die gewünschte Führung des Grundstücksanschlusses dargestellt ist Keller, bzw. Erdgeschossgrundriss mit Darstellung des Hausanschlussraumes. Bei Löschwasserbedarf für den Objektschutz die Auflagen der Bauaufsichtsbehörde oder Brandschutzdienstelle.

Pflichten des Antragstellers:

Die Wasserversorgungsanlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften der gemeindlichen Wasserabgabesatzung errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Anlage und die angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen die öffentlichen Versorgungseinrichtungen beeinträchtigen oder Rückwirkung auf die Güte des Trinkwassers haben. Den Grundstücksanschluss (von der Hauptleitung in der Straße bis zur Hauptabsperrvorrichtung im Haus) zum öffentlichen Versorgungsnetz stellt der WZV her. Es ist daher unbedingt notwendig, die Verlege- und Installationsarbeiten mit dem WZV abzustimmen. Sämtliche Kosten auf Privatgrund trägt der jeweilige Grundstückseigentümer. Evtl. auf öffentlichen Grund anfallende Kosten müssten vorab besprochen werden.

Hinweise:

Mit den Installationsarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Arbeiten mit dem WZV abgesprochen wurden.

  • Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Achten Sie auf Prüfzeichen wie z.B. DIN, DVWG oder GS.
  • Jede Inbetriebnahme einer wesentlich geänderten oder neuen Wasserversorgungsanlage ist beim WZV zu beantragen.
  • Erdverlegte Wasserleitungen dürfen erst verfüllt werden, wenn der WZV durch seinen Beauftragten die Genehmigung erteilt hat und die Abnahme durch den WZV erfolgt ist.
  • An den Grundstückleitungen vor der Wasseruhr dürfen keine Veränderungen oder Abzweigungen vorgenommen werden.
  • Der Anschluss an das Ortsverteilungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen durch den WZV. Es ist grundsätzlich nich gestattet, den Anschluss an das Ortsverteilungsnetz selbst vorzunehmen oder von einer Installationsfirma vornehmen zu lassen.
  • Hausanschlussschieber dürfen nur durch die von den Mitgliedsgemeinden beauftragten Personen bestätigt werden.

Es wird empfohlen, für die Verbraucheranlagen (Hausinstallation) keine feuerverzinkten Eisenwerkstoffe zu verwenden.

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Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich