Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung
Über dieses Formular beantragen Sie einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Unterlagen für die Bearbeitung nötig sind:
Lageplan M 1: 1000 mit dem gewünschten Verlauf der Wasserleitung im Grundstück
Spartenpläne mit dem Verlauf anderer Sparten im Grundstück wie Kanal, Gas, Strom, usw.
Grundrissplan mit der gewünschten Lage der Wasserzähler-Garnitur
Wasserbedarfsermittlung nur bei einem Wasserbedarf von mehr als ein Einfamilienhaus benötigt ( 2,5 m³/h )
Löschwasserbedarf nur für Gewerbebetriebe oder bei Sonderauflagen des Landratsamtes notwendig
Pflichten des Antragstellers:
der Gemeinde die entsprechenden Mehrkosten gegenüber dem sonst üblichen Wasserzähler zu ersetzen, wenn über die Hausanschlussleitung
Feuerlöscheinrichtungen ( z.B. Wandhydranten u. dergl. ) angeschlossen werden und aufgrund der erforderlichen höheren Wasserdurchflussmengen am
Wasserzähler der Einbau eines größeren Zählers notwendig wird.
den Herstellungsbeitrag nach der Beitrags - und Gebührensatzung der Gemeinde zu entrichten.
die Anschlussleitung einschließlich der Wasserzähleranlage gegen Frosteinwirkung zu schützen und bei evtl. Schäden die anfallenden Reparaturkosten
gem. den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung zu tragen.
Hinweise:
Die bauliche Ausführung der Hausanschlussleitung wird von einer von der Gemeinde, bzw. dem Wasserzweckverband Willmarser Gruppe (WZV) vorgenommen. Der Ausführungszeitpunkt ist mit dem zuständigen WZV rechtzeitig zu vereinbaren (E-Mail: info@wzv.willmars.de; Tel.: 09779/482)
Die Inbetriebsetzung der Verbraucheranlage (Wasserzählereinbau) erfolgt nach separater Antragstellung.
Um Frostschäden in der Hausanschlussleitung zu vermeiden, ist ein Verlegeabstand von Kellerlichtschächten von min. 1m vorgeschrieben, sowie eine Verlegetiefe von 1,5 m einzuhalten. Dies ist bei der Spartenplanung zu berücksichtigen.
Nur unter der Voraussetzung, dass die Hausanschlussleitung in der gesamten Länge höher als der Schmutzwasserkanal verlegt werden kann und eine Deckung von 1,5 m gewährleistet wird, kann der Abstand zwischen den Sparten von 1m auf 0,3 m verkürzt werden. Ansonsten beträgt der Mindestabstand zwischen den Sparten Kanal - und Wasserleitung min. 1 m (gemäß DIN 1988 ).
Die bauliche Ausführung der Verbraucheranlage (Hausinstallation) darf nur von einem Installationsunternehmen vorgenommen werden, welches in einem Installationsverzeichnis eingetragen ist.
Folgende Unterlagen sind in doppelter Fertigung rechtzeitig vor Herstellung der Anlage einzureichen:
o eine Beschreibung der Anlage des Grundstückseigentümers und ein Lageplan
o der Name des Unternehmers, der die Anlage errichten soll
o Angabe über eine etwaige Eigenversorgung
o Im Falle des § 4 Abs. 3 der Satzung über die Wasserversorgung eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Mehrkosten.
Alle Unterlagen sind von den Bauherren und den Planfertigern zu unterschreiben.
Es wird empfohlen, für die Verbraucheranlagen (Hausinstallation) keine feuerverzinkten Eisenwerkstoffe zu verwenden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich