Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen

Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung bedarf der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Damit sollen die in einer Kommune bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales und/oder der baulichen Anlage bei der Friedhofsverwaltung durch den Grabnutzungsberechtigten zu beantragen.

Grundsätzlich sind die Kosten mit den Bestattungsgebühren abgegolten.

 

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Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich