Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Über dieses Formular beantragen Sie das Aufstellen oder das Verändern von Grabmalen
Die Errichtung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen oder deren Änderung bedarf der Erlaubnis der Friedhofsverwaltung. Damit sollen die in einer Kommune bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor Anfertigung oder Veränderung des Grabmales und/oder der baulichen Anlage bei der Friedhofsverwaltung durch den Grabnutzungsberechtigten zu beantragen.
Grundsätzlich sind die Kosten mit den Bestattungsgebühren abgegolten.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich