Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
Antrag auf Erlaubnis einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung nach Art. 19 Abs. 3 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird oder wenn es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.
Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:
Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
Konzerte
Tanzveranstaltungen
Filmvorführungen
Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:
Motorsportliche Veranstaltungen
Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Lageplan des Veranstaltungsortes:
Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
Haftpflichtversicherung des Veranstalters
Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
Veranstaltungsablauf / Programm (optional)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragskosten: 30,00 €
Weitere Hinweise:
Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich