Bürgerantrag
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat / Stadtrat zuständig ist, können Bürger einen Bürgerantrag stellen.
Mithilfe des Bürgerantrags können Bürger einer Gemeinde das zuständige Gemeindeorgan (Gemeinderat, Stadtrat) verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Es ist nicht zulässig, einen Bürgerantrag zu stellen, wenn derselbe Antragsgegenstand innerhalb der letzten zwölf Monate bereits beim Gemeinderat / Stadtrat eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde.
Der Bürgerantrag muss von mindestens 1 % der Gemeindeeinwohner unterschrieben sein. Unterschriftsberechtigt sind die Gemeindebürger. Der Bürgerantrag muss mit einer Begründung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich