Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit und für 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung"
Bitte beachten: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
Nachweis über Ausbildung (optional)
Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
1 Passfoto
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Dokumente bitte im Format PDF, PNG oder JPG vorbereiten.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
• Fischereischeines auf Lebenszeit: € 35,00
Fischereischein für 5 Jahre: € 35,00
• Jugendfischereischein: € 5,00
• Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Hinweis zur Abholung:
Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich