Hund anmelden
Mit diesem Online-Formular können Sie Ihren Hund anmelden.
Folgende Hundesteuer wird in der Stadt Ostheim v.d.Rhön, mit den Stadtteilen Urspringen und Oberwaldbehrungen erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder zweiter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
erster Hund: € 60,00
zweiter Hund (oder weiterer Hund): € 80,00
Folgende Hundesteuer wird in der Gemeinde Sondheim v.d.Rhön, sowie im Ortsteil Stetten erhoben:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder zweiter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
erster Hund: € 40,00
zweiter Hund (oder weiterer Hund): € 70,00
Folgende Hundesteuer wird in der Gemeinde Willmars, sowie in den Ortsteilen Filke und Völkershausen:
Der Betrag der Hundesteuer richtet sich danach, ob der Hund als erster oder zweiter (oder weiterer) Hund in Ihrem Haushalt angemeldet wird.
Jährlich anfallende Hundesteuer:
erster Hund: € 50,00
zweiter Hund (oder weiterer Hund): € 90,00
Die Regelungen zur jährlich anfallenden Hundesteuer und mögliche Ermäßigungen und Steuerbefreiungen können Sie außerdem der kommunalen Hundesteuersatzung entnehmen.
Zahlung der Hundesteuer:
Sie können im Antrag angeben, dass Sie die Hundesteuer per SEPA-Lastschriftmandat zahlen möchten.
Erteilen Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte separat nach der Anmeldung des Hundes.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich