Zuteilung Hausnummer
I. Allgemeines
Bei baulichen Änderungen oder Neubauten, welche von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt wurden, werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Dies beinhaltet
• die Erstzuteilung bei Neubauten bzw. Wiedererteilung (z.B. Abriss eines bestehenden Gebäudes und Neubau auf demselben Grundstück) von Hausnummern.
• Die Umnummerierung des Anwesens, falls sich durch die baulichen Änderungen die Zuwegung geändert hat. • Die Einziehung von Hausnummern, falls diese nicht mehr benötigt werden (z.B. verbinden von Gebäudeteilen). Dies geschieht in der Regel im Laufe des Baugenehmigungsverfahrens automatisch.
Auf schriftlichen Antrag können für bestehende Gebäude zusätzliche Hausnummern erteilt, Umnummerierungen von Anwesen beantragt oder Gebäude, welche bisher über keine amtliche Hausnummer verfügten, mit einer amtlichen Hausnummer versehen werden. Der Antrag kann nur von den jeweiligen Grundstückseigentümern gestellt werden. Ein Antrag von Mietern, Pächtern oder dergleichen ist nicht zulässig.
Die Möglichkeit zur Vergabe einer Hausnummer wird nach der Antragstellung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön überprüft.
II. Benötigte Unterlagen
• Schriftlicher Antrag
• Lageplan
• Ggf. Kopie Baugenehmigung
III. Was sind Haupt- und was sind Nebengebäude?
Ein Hauptgebäude ist ein Gebäude, welches auf dem jeweiligen Grundstück der Hauptnutzung dient. In den meisten Fällen ist dies ein Wohn- oder Firmengebäude. Ein Nebengebäude ist ein Gebäude, welches auf dem jeweiligen Grundstück dem Hauptgebäude, insbesondere in der Art und Weise der Nutzung, untergeordnet ist. Dies betrifft beispielsweise Garagen, Scheunen, Gartenhäuser oder dergleichen.
Es wird eine Gebühr nach Anlage zum Gebührenverzeichnis in Rechnung gestellt.
Der Kostenschuldner erhält eine Rechnung mit Zahlschein.
Bitte nicht vorab überweisen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich