Erlaubnis zur Plakatierung

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Entwurf des Plakats (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Verwaltungsgebühr wird für diesen Antrag erhoben: 25,00 €

Je nach Größe und Anzahl der beantragten Plakate / Werbetafeln werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr folgende Kosten erhoben: 

  • Plakate / Werbetafeln in der Größe A0 = 5 € pro Aufsteller
  • Plakate / Werbetafeln in der Größe A1 = 5 € pro Aufsteller
  • Plakate / Werbetafeln in der Größe A2 = 3 € pro Aufsteller
  • Plakate / Werbetafeln in der Größe A3 = 2 € pro Aufsteller
  • Plakate / Werbetafeln in der Größe A4 = 1 € pro Aufsteller

Erklärung zu den Formaten:
DIN A0 = 841 mm x 1189 mm
DIN A1 = 594 mm x 841 mm
DIN A2 = 420 mm x 594 mm
DIN A3 = 297 mm x 420 mm
DIN A4 = 210 mm x 297 mm (Deutsches Brief-Format)

Die Gebühren für die Plakate / Werbetafeln werden Ihnen von der Gemeinde im Anschluss an den Antrag berechnet, siehe auch hierzu die Plakatierungsverordnung.  

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich