Antrag auf Hallennutzung
Die Sporthalle der Grund- und Mittelschule der Stadt Schillingsfürst kann neben dem regulären Schulsport auch für die Nutzung der lokalen Vereine gemietet werden. Die Nutzung der Sporthalle unterliegt der Erlaubnispflicht. Hierzu ist vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein Antrag zu stellen. Die Antragstellung muss durch den Vereinsvorstand, Abteilungsleiter oder Jugendleiter erfolgen.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Nutzungsgebühren richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung zur Nutzung der Halle.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung der Halle.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich