Hund anmelden

Mit diesem Onlineformular können Sie Ihren Hund anmelden.

 

Anmeldung

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Straßkirchen ist jeder Hund, der im Gemeindegebiet gehalten wird, vom Hundehalter innerhalb eines Monats anzumelden. Welpen sind erst ab dem vierten Lebensmonat meldepflichtig.

 

Hunderasse

Die Rasse des Hundes ist anzugeben. Handelt es sich um einen Mischling, ist mindestens eine Rasse zu benennen. Sollte eine Kampfhunderasse darunter sein, ist diese vorrangig anzugeben. Bei einem Kampfhund (Rassen sind hier gelistet) bedarf es einer gesonderten Registrierung und Genehmigung durch das Ordnungsamt.

 

Hundesteuersatz

Der Hundesteuersatz richtet sich nach den jeweiligen Gemeindesatzungen. Diese können auf der Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.

Folgende Hundesteuer wird in der Gemeinde Straßkirchen erhoben:
Jährlich anfallende Hundesteuer:

je Hund: 50 Euro
je sog. Kampfhund: 300 Euro


Folgende Hundesteuer wird in der Gemeinde Irlbach erhoben:
Jährlich anfallende Hundesteuer:

für den ersten Hund 30,00 Euro
für den zweiten Hund 40,00 Euro
für jeden weiteren Hund 50,00 Euro
für einen sog. Kampfhund 300,00 Euro

Steuerbefreiung bzw. -ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung bzw. –ermäßigung möglich. Nähere Informationen sind der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde zu entnehmen.

 

Für die Antragstellung zur Steuerbefreiung benötigen Sie folgende Dokumente:

Ø  Heimtierausweis (Seite 4 „I. Angaben zum Besitzer“ und Seite 7 „II. Beschreibung des Tieres“)

Ø  Foto des Hundes

Ø  Nachweis Steuerbefreiung bzw. –ermäßigung (optional)

Ø  Tierschutzvertrag eines (steuerbegünstigt anerkannten) Tierheimes (optional)

Ø  Zahlungsbestätigung der bisherigen Gemeinde (optional)

 

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

 

Nach der Online-Anmeldung wird der Steuerbescheid mit der Hundesteuermarke per Post an Sie versandt.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat ist separat nach der Anmeldung des Hundes zu erteilen. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen nach wie vor die Vorlage im Original.

 

 

Detaillierte Angaben finden Sie auf unserer Homepage und Ortsrecht - Satzungen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich