Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach §§ 44 Abs. 1 Satz 1 i.vm. , 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich werden, ist die Anordnung dieser verkehrsregelnden Maßnahmen bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan oder Verkehrszeichenplan und Regelplan
  • Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaulast (falls erforderlich)
  • Vor Ort Verantwortlicher mit Mobil Nummer
  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Zwischen € 10,20 und € 767,00, abhängig von der notwendigen Anordnung zur Beschilderung.
  • Die Zahlung kann nach einer ersten Sichtung per Überweisung oder per SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.


Weitere Hinweise:

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen.