Sondernutzung von Straßen
Sie können eine Sondernutzungserlaubnis online beantragen, wenn Sie eine Gemeinde- oder Ortsdurchfahrt von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen.
Mit diesem Onlineformular kann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen beantragen werden, z.B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke, oder bei bestimmten Baumaßnahmen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Lageplan/Skizze
- Verkehrszeichenplan
- Nachweis RSA-Schulung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die erhobenen Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Veitsbronn
Weitere Hinweise:
Die Beantragung einer Genehmigung von Musikveranstaltungen oder sogenannter Straßenkunst ist mit diesem Formular nicht möglich.
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen können nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten über das Bauamt eingereicht werden.
Die Erteilung der Anordnung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich