Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde

Mit diesem Onlineformular können Sie die Ausstellung eines befristeten oder unbefristeten Negativzeugnisses gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) für Ihren Hund beantragen.

Dieses Negativzeugnis ist notwendig bei Kampfhunden der Kategorie 2 gemäß § 1 Abs. 2 Bayerische Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO).

Nach der Anmeldung Ihres Hundes über dieses Formular findet eine Einzelfallprüfung statt. Wir kommen hierzu auf Sie zu.

Im Anschluss an diese Prüfung können zwei Arten von Negativzeugnissen ausgestellt werden:

  • befristetes Negativzeugnis (bei Hunden bis zum Alter von 18 Monaten) - Gebühr 50,00 Euro
  • unbefristetes Negativzeugnis (bei Hunden ab einem Alter von 18 Monaten) - Gebühr 50,00 Euro 

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kontaktdaten des aktuellen Hundehalters - Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
  • aktuelles Foto des Hundes – Frontansicht
  • aktuelles Foto des Hundes – Seitenansicht
  • Chip-Nummer
  • Nachweis des Vorbesitzers oder Züchters mit Adresse, Telefonnummer und Email-Adresse
  • ab dem 18. Lebensmonat Wesenstest vom Gutachter