Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum z.B. für Veranstaltungen geht über den üblichen Gemeingebrauch hinaus und ist genehmigungspflichtig. Pro Ortschaft dürfen maximal fünf Werbeträger aufgestellt werden. Die Plakatgrößen beschränken sich in den Gemeinden Bonstetten, Emersacker und Heretsried auf DIN A 0; Im Markt Welden darf max. DIN A 1 aufgestellt werden. Zudem sind im Markt Welden mit Ortsteil Reutern die vorgeschriebenen Plakatstandorte nach der geltenden Plakatierungsverordnung einzuhalten.
Der maximal zulässige Aufstellungszeitraum beträgt zwei Wochen.
Für die Antragstellung werden folgende Daten benötigt:
- Antragsteller
- Veranstalter
- Name der Veranstaltung
- Datum der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- Aufstellungszeitraum
- Entwurf Plakat (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Erlaubnisgebühr 25,00 €
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich