Bauwasserantrag

Über dieses Formular beantragen Sie Wasser zu Bauzwecken, um für Baumaßnahmen Wasser aus der örtlichen Wasserversorgung entnehmen zu können.

 Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Für Ein- bis Zweifamilienhäuser wird eine Pauschale von 80,00 € netto (zzgl. 7% MwSt.)
  • Für größere Wohngebäude, Industrie- und gewerbliche Gebäude sowie für sonstige Bauten wird im Einzelfall der zu entrichtende Betrag von der Stadt Wertingen/dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe festgesetzt, soweit kein Bauwasserzähler verwendet wird. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, richtet sich die Höhe nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS).

Weitere Hinweise:

  • Die Installation der Entnahmevorrichtung auf dem Baugrundstück soll vom Vertragsinstallateur ausgeführt werden. Dieser bietet die Gewähr, die Arbeiten ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der allgemein geltenden technischen Regeln (DIN1988) durchzuführen. Die Kosten der Installation des vorübergehenden Bauwasseranschlusses trägt der Antragsteller.
    Ferner verpflichtet sich der Antragsteller, spätestens ab dem Zeitpunkt der Nutzung des Gebäudes, den Einbau eines Wasserzählers bei der Wasserversorgung zu beantragen.
  • Falls für die Installation des Bauwasseranschlusses oder die Behebung von Schäden aufgrund von unsachgemäßer Ausführung weitere Maßnahmen notwendig sind, werden die Kosten für diese Maßnahmen nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
  • ACHTUNG: Dieser Antrag berechtigt nicht zur Herstellung eines ordentlichen Wasserhausanschlusses!