Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen

Mit diesem Onlineformular kann die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung angezeigt werden (Art. 19 Abs. 1 (Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)) bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung beantragt werden (Art. 19 Abs. 3 (LStVG)).

Fristen

Die Anzeige bzw. die Erlaubnis zur Veranstaltung sollte möglichst frühzeitig (d. h. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) eingereicht werden, damit ein angemessener Zeitraum zur Prüfung zur Verfügung steht. Die Anzeige muss jedoch spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.

Anzeige oder Erlaubnis?

Grundsätzlich reicht die Anzeige der öffentlichen Veranstaltung (z. B. Straßen-, Sport- Weinfeste, Tanzveranstaltungen, Musikdarbietungen, etc.) aus, um die Veranstaltung durchführen zu dürfen.

Sofern von der angezeigten Veranstaltung Gefahren (z. B. für Leben, Gesundheit oder Sachgüter) ausgehen können, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit/Nachbarschaft entstehen oder die Veranstaltung zu erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft führt, sind die Kommunen nach Art. 19 Abs. 5 LStVG ermächtigt und verpflichtet Auflagen festzusetzen.

Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf der Erlaubnis, wenn

  • die erforderliche Anzeige nach Art. 19 Abs. 1 LStVG nicht fristgemäß erstattet wird,
  • es sich um eine Veranstaltung mit mehr als 1.000 Besuchern zugleich handelt, die außerhalb einer für eine solche Zahl bestimmter Anlagen stattfinden soll.

Für folgende Veranstaltungen kann keine Erlaubnis beantragt werden:

  • motorsportliche Veranstaltungen
  • Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • die Anzeige erfolgt grundsätzlich gebührenfrei
  • Für Auflagen- oder Erlaubnisbescheide bemisst sich die Gebühr nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand

Hinweise für Vereinsfeiern

Der Leitfaden für Vereinsfeiern bietet Ihnen einen Überblick über die richtige Organisation und sichere Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsumzügen.

Weitere Hinweise:

  • Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen.
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

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Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
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  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich