Erlaubnis zur Plakatierung
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum für Veranstaltungen, Wahlen, etc. geht über den üblichen Gemeingebrauch des öffentlichen Raums hinaus und bedarf daher der Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Zu beachten sind die Plakatierungssatzungen einzelner Mitgliedsgemeinden.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Entwurf des Plakats (optional)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren und Auflagen sind zu beachten:
- Markt Wiesentheid
1) In Wiesentheid dürfen nicht mehr als 8 Plakattafeln, in den Ortsteilen
Feuerbach, Reupelsdorf, Untersambach und Geesdorf nicht mehr als
jeweils 2 Plakattafeln aufgehängt werden.
2) Die Plakattafeln dürfen nicht größer als DIN A1 sein.
3) Innerhalb des Sanierungsgebietes „Altort Wiesentheid“ dürfen keine Plakate
aufgehängt werden.
4) Die Genehmigung gilt jeweils 14 Tage vor der Veranstaltung und endet 5
Tage nach der Veranstaltung.
5) Wir weisen darauf hin, dass nicht genehmigte oder nicht entfernte Plakate
vom Markt Wiesentheid beseitigt werden und hierfür eine Gebühr von 15,00
€ pro Plakat in Rechnung gestellt wird.
6) Gebühren in Höhe von 2,50 € pro Plakat. Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 €.
- Markt Abtswind
1) Es gilt die Plakatierungsverordnung des Marktes Abtswind
2) Nicht genehmigte oder nicht entfernte Plakate werden vom Markt Abtswind
beseitigt. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Plakat in
Rechnung gestellt.
3) Die Genehmigungsgebühr beträgt 35,00 €.
- Gemeinde Castell
1) In Castell und den Ortsteilen Greuth und Wüstenfelden dürfen nicht mehr
als insgesamt drei Plakattafeln (jeweils nicht größer wie 1 qm), aufgehängt
werden.
2) Die Genehmigung gilt jeweils 14 Tage vor der Veranstaltung und endet 5
Tage nach der Veranstaltung.
3) Nicht genehmigte oder nicht entfernte Plakate werden von der Gemeinde
Castell beseitigt. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Plakat in
Rechnung gestellt.
4) Die Genehmigungsgebühr beträgt 25,00 €.
- Zum Markt Rüdenhausen
1) Es gilt die Plakatierungsverordnung des Marktes Rüdenhausen
2) Nicht genehmigte oder nicht entfernte Plakate werden vom Markt Rüdenhausen
beseitigt. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € pro Plakat in
Rechnung gestellt.
3) Die Genehmigungsgebühr beträgt 35,00 €.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich