Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
  • Jugendfischereischein: Entfall seit 2025. Kinder und Jugendliche können mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereiinhabers ohne Jugendfischereischein angeln.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung / Fischereischein
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre (Erstausstellung): € 35,00
  • Fischereischein für 5 Jahre (Verlängerung): € 5,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit (Erstausstellung): € 35,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit (Verlängerung): € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:

  • Fischereischein Verlängerung für 5 Jahre: € 40,00
  • Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt.
  • Der Fischereischein ist bei Abholung bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind. Die Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid vergibt keine Angelkarten. Mögliche Ausgabestellen von Angelkarten im Landkreis Kitzingen sind:
    • Familie Leipold, 97318 Kitzingen-Etwashausen, angelkarten-leipold@freenet.de
    • Main-Angelshop, Lochweg 16, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 / 3831666, shop@main-angelshop.de
    • Bernds-Anglershop, Marktbreiter Str. 49, 97342 Marktsteft, Tel. 09332 / 5929334, info@bernds-anglershop.com

       

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