Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit (auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung)
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung / Fischereischein
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre (Erstausstellung): € 35,00
- Fischereischein für 5 Jahre (Verlängerung): € 5,00
- Fischereischein auf Lebenszeit (Erstausstellung): € 35,00
- Fischereischein auf Lebenszeit (Verlängerung): € 5,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe zu entrichten:
- Fischereischein Verlängerung für 5 Jahre: € 40,00
- Fischereischein auf Lebenszeit: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
- Jugendfischereischein: € 10,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.
- Der Fischereischein ist bei Abholung bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich