Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Ich / Wir beantrage(n) hiermit die Genehmigung zum Einbau eines Gartenwasserzählers, der zur Bewässerung des Gartens dient. Dieser Zähler wird nicht zur Abwasserberechnung herangezogen.
Ein Gartenwasserzähler darf nur von der Gemeinde Viereth-Trunstadt gestellt und vom Wasserwart eingebaut und verplombt werden.
Bei der jährlichen Verbrauchsgebührenendabrechnung wird eine jährliche Zählergebühr abgerechnet. Diese beträgt € 15,34 zuzügl. 7 % MwSt, also insgesamt € 16,41.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich