Beantragung auf Genehmigung eines „Gartenwasserzählers“
Ich / Wir beantrage(n) hiermit die Genehmigung zum Einbau eines Gartenwasserzählers, der zur Bewässerung des Gartens dient. Dieser Zähler wird nicht zur Abwasserberechnung herangezogen. Die Befüllung eines Swimmingpools über den Gartenwasserzähler ist nicht gestattet. Das Wasser aus dem Pool gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und muss dem öffentlichen Kanal zugeführt werden und ist somit gebührenpflichtig.
Vor dem Einbau eines Gartenwasserzählers ist Kontakt mit dem Wasserwart oder dem Bauhofleiter der Gemeinde Viereth-Trunstadt aufzunehmen.
Ein mechanischer Gartenwasserzähler ist über eine Fachfirma oder in einem Baumarkt zu erwerben. Der Einbau muss ebenso von einer Fachfirma (Installateur) vorgenommen werden.
Als Zähleinrichtungen werden nur Wasserzähler anerkannt, welche den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
Es ist darauf zu achten, dass der Gartenwasserzähler frostsicher installiert wird.
Für die Abnahme und die Verplombung des Gartenwasserzählers ist sich nach Einbau mit dem Wasserwart oder dem Bauhofleiter in Verbindung zu setzen.
Für die Abnahme/Verplombung entsteht eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 74,00 €.
Der Eigentümer haftet für Beschädigungen aller Art und trägt hierfür die Kosten.
Er haftet für Schäden am Gartenwasserzähler und für alle Schäden, die durch den Gebrauch des Gartenwasserzählers Dritten gegenüber entstehen.
Verpflichtend ist die Mitteilung an die Gemeinde Viereth-Trunstadt, sobald Schäden am Wasserzähler entstanden sind, oder eine ordentliche Wasserentnahme/-messung nicht mehr möglich ist. Es fällt erneut die Verwaltungsgebühr an, wenn ein defekter Gartenwasserzähler ausgebaut werden muss und durch einen intakten Gartenwasserzähler ersetzt wird (erneute Verplombung).
Bei Beschädigung oder Verlust der Verplombung erfolgt keine Absetzung der entnommenen Trinkwassermenge bei der Abwasserabrechnung.
Eine Veränderung bzw. eigenmächtige Reparaturen am Gartenwasserzähler sind verboten.
Der Wasserzähler ist vor Frost, unsachgemäßer Behandlung und Diebstahl zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass Gartenwasserzähler nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren besitzen.
Ist die Eichfrist für den eingebauten Gartenwasserzähler abgelaufen, wird ein Mitarbeiter des Bauhofs vor dem Ausbau des Zählers den Zählerstand ablesen. Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Wird danach ein neuer Gartenwasserzähler eingebaut, fällt bei Verplombung erneut eine Verwaltungsgebühr an.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich