Antrag auf Marktfestsetzung
Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Festsetzung beantragt werden.
Es kann für folgende Veranstaltungen eine Marktfestsetzung beantragen werden:
- Messe (§ 64 GewO)
- Ausstellung (§ 65 GewO)
- Großmarkt (§ 66 GewO)
- Wochenmarkt (§ 67 GewO)
- Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 GewO)
- Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO)
- Volksfest (§ 60 d GewO)
Mit der behördlichen Festsetzung sind bestimmte Marktprivilegien verbunden, z.B. werden regelmäßig die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (z.B. Gewerbeanzeige) und zum Reisegewerbe (z.B. Reisegewerbekartenpflicht) nicht angewendet, es gelten im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeiten außerhalb des Ladenschlussgesetzes und Ausnahmen von Regelungen zum Sonn- und Feiertagsrecht.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis Versicherungsschutz der Veranstaltungsleitung
- Verzeichnis über die Art der angebotenen Waren
- Verzeichnis über die voraussichtliche Zahl und Zusammenstellung der Aussteller/Anbieter
- Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit der Aussteller/Anbieter (z.B. durch Kopie der Empfangsbescheinigung der Gewerbeanzeige nach § 15 Abs. 1 GewO oder Kopie der Reisegewerbekarte)
- Teilnahmebedingungen
- Lageplan
- Ausstellungsplan
- ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Gebühr für Ausstellung des Festsetzungsbescheides: € 30,00
- Führungszeugnis (falls kein aktuelles Exemplar vorgelegt werden kann / nicht älter als 3 Monate): € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung
- Gewerbezentralregisterauszug (falls kein aktuelles Exemplar vorgelegt werden kann / nicht älter als 3 Monate): € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung
Weitere Hinweise:
- Als Teil der Antragstellung sind zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) für die Person zu beantragen, die die Veranstaltungsleitung innehat. Diese Dokumente werden der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich