Fischereischein
Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.
Folgende Fischereischeine können beantragt werden:
- Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
- Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
- Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
- Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
- Nachweis über Ausbildung (optional)
- Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)
Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
Antragsgebühr:
- Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00 (bei Verlängerung für weitere 5 Jahre: € 5,00)
- Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
- Jugendfischereischein: € 5,00
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50
Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten (Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 1 Bayerisches Fischereigesetz (Bay FiG), §9 Verordnung zur Ausführung des BayFig):
- Fischereischein auf Lebenszeit für 5 Jahre: € 40,00 (Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr € 20,00)
- Fischereischein auf Lebenszeit, Einmalzahlung: Abhängig vom Lebensalter:
- 14 - 22 Jahre: € 300,-
- 23 - 27 Jahre: € 288,-
- 28 - 32 Jahre: € 256,-
- 33 - 37 Jahre: € 224,-
- 38 - 42 Jahre: € 192,-
- 43 - 47 Jahre: € 160,-
- 48 - 52 Jahre: € 128,-
- 53 - 57 Jahre: € 96,-
- 58 - 62 Jahre: € 64,-
- 63 - 67 Jahre: € 32,-
- ab 68 Jahre: Nur die Fischereischeingebühr in Höhe von 35,- €
- Jugendfischereischein:
- 10 - 14 Jahre: € 10,00,
- 15 Jahre: € 7,50
- 16 Jahre: € 5,-
- 17 Jahre: € 2,50
- Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00
Der Betrag ist bei Abholung des Fischereischeins bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Weitere Hinweise:
- Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
- Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind. Den Erlaubnisschein erhalten Sie bei unserer Tourist-Information.