Fischereischein

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein, um im Gebiet einer Gemeinde Fischen zu dürfen.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Erteilung eines Fischereischeines auf 5 Jahre: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit: Auch für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr mit bestandener Prüfung
  • Jugendfischereischein: Berechtigt nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins
  • Erteilung eines Jahresfischereischeines (3 Monate gültig): Nur für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland ohne bestandene Fischerprüfung

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Zeugnis der bestandenen Fischerprüfung
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Antragsgebühr:

  • Fischereischein auf 5 Jahre: € 35,00 (bei Verlängerung für weitere 5 Jahre: € 5,00)
  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

Zusätzlich ist einer Fischereiabgabe zu entrichten (Rechtsgrundlage: Art. 50 Abs. 1 Bayerisches Fischereigesetz (Bay FiG), §9 Verordnung zur Ausführung des BayFig):

  • Fischereischein auf Lebenszeit für 5 Jahre: € 40,00 (Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr € 20,00)
  • Fischereischein auf Lebenszeit, Einmalzahlung: Abhängig vom Lebensalter (vgl. Tabelle hier)
  • Jugendfischereischein:
    • 10 - 14 Jahre: € 10,00,
    • 15 Jahre: € 7,50
    • 16 Jahre: € 5,-
    • 17 Jahre: € 2,50
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 15,00

Der Betrag ist bei Abholung des Fischereischeins bar oder per EC-Karte zu bezahlen.

Weitere Hinweise:

  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird zusätzlich ein Passfoto benötigt. Bringen Sie das Passfoto bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind. Den Erlaubnisschein erhalten Sie bei unserer Tourist-Information.