Zuteilung Hausnummer

Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Sie gewährleisten - neben den Notfalleinsätzen der Hilfsdienste - den wirkungsvollen Einsatz von Feuerwehren und Polizei, dienen der Postzustellung und erleichtern den privaten Besuchsverkehr.

Über dieses Formular beantragen Sie die Zuteilung einer Hausnummer.

Beschreibung

Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke. Die Gemeinden regeln die Hausnummerierung durch Satzung, in der auch festgelegt werden kann, wie die Nummernschilder auszusehen haben und wo sie anzubringen sind.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden keine Dokumente benötigt.

Weitere Hinweise:

  • Der Kostenschuldner erhält eine Rechnung mit Zahlschein. Bitte nicht vorab überweisen.
  • Wir verweisen auf unsere Satzung zur Hausnummerierung, Einsicht über die Gemeindeverwaltung vorab möglich.



Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Februar 2022