Kanalanschluss - Antrag auf Neuanschluss

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Lageplan

Wichtige Hinweise:

  • Der Grundstücksanschluss wird nach Maßgabe von §§1 und 8 -EWS- aus dem öffentlichen Straßengrund bis zur Grundstücksgrenze vom Markt Wegscheid erstellt; vorausgesetzt es liegt keine Sondervereinbarung vor.

  • Die Schmutz- und Regenwasseranschlüsse sind in die dafür vorgesehenen Anschlussleitungen fachgerecht einzubinden. Ist der Anschluss im freien Gefälle nicht möglich, ist eine Hebeanlage einzubauen.

  • Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage sind Kontrollschächte zu errichten.
    Das Gerinne der Kontrollschächte ist aus Gründen der Druckverhältnisse bei der Kanalreinigung offen zu gestalten und dient zudem der Entlüftung des Kanalanschlusses.

  • Sämtliche auf dem Grundstück durchzuführenden Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Ableitung dienen, sind vom Grundstückseigentümer eigenverantwortliche durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

  • Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen.

  • Der Markt Wegscheid haftet nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung vermeiden lassen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Rückstau oder durch Druckunterschiede bei der Kanalreinigung hervorgerufen werden.

  • Es wird empfohlen, auch bei einem Mischwassersystem die Hausentwässerung ist im Trennsystem aufzubauen und in zwei separaten Leitungen im Kontrollschacht zusammenzuführen. Dadurch wird vermieden, dass bei einer eventuellen späteren Umstellung auf Trennsystem Umbauarbeiten erforderlich sind.

  • Die Grundstückseigentümer haben dem Markt Wegscheid den Beginn des Herstellens oder des Änderns drei Arbeitstage vorher anzuzeigen und gleichzeitig das ausführende Unternehmen zu benennen (§ 11 Abs. 1 -EWS-). Um Fehlanschlüsse zur vermeiden, wird nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme durchgeführt.