eSEPA-Mandat
SEPA-Mandat
Nehmen Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teil, indem Sie ein SEPA-Mandat erteilen.
- Geben Sie Ihre Daten ein (mit IBAN und BIC).
- Das Mandat wird an Ihre Behörde übermittelt.
- Sie bekommen eine Mandats-Information mit allen erforderlichen Daten zugesandt.
Weitere Informationen zum SEPA-MandatEin SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften.
Ein Mandat umfasst
- die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger sowie
- den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einem Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften.
Ein Mandat umfasst
- die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger sowie
- den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Einer SEPA-Basis-Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden, so dass der Belastungsbetrag wieder gutgeschrieben wird. Bei einem Einzug ohne gültiges SEPA-Mandat kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten nach Belastung die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen.
Die Nutzung dieses Service ist kostenfrei.
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich