Grabmalgenehmigung
Über dieses Formular können Sie eine Grabmalgenehmigung beantragen.
Notwendige Dokumente:
- Zeichnung der baulichen Anlage, einschließlich Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10
- Angabe des Werkstoffes, seiner Farbe und Bearbeitung
- Angabe über die Schriftverteilung
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Gebühren:
Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Wendelstein.
Für die Grabmalgenehmigung werden nach § 10 Nr. 1 der Gebührensatzung erhoben:
Kinder- und Urnengräber | 26,00 € |
Einzelgräber | 41,00 € |
Doppelgräber | 47,00 € |
Gruft | 62,00 € |
Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
- Für alle baulichen Anlagen sind lediglich natürliche Materialien, wie z. B. Holz und Stein, zu verwenden. Insbesondere die Verwendung von Plastik ist verboten.
- Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts auf eigene Kosten Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Grabbepflanzung zu entfernen, sowie mit humusreicher Erde einzuebnen und mit Gras anzusäen.
- Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Steinmetz oder gleichwertigen Fachbetrieb zu entfernen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich