Grabmalgenehmigung

Über dieses Formular können Sie eine Grabmalgenehmigung beantragen.

Benötigte Dokumente:

  • Zeichnung der baulichen Anlage, einschließlich Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10
  • Angabe des Werkstoffes, seiner Farbe und Bearbeitung
  • Angabe über die Schriftverteilung

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Gebühren:

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Wendelstein.

Für die Grabmalgenehmigung werden nach § 10 Nr. 1 der Gebührensatzung erhoben:

Kinder- und Urnengräber 26,00 €
Einzelgräber 41,00 €
Doppelgräber 47,00 €
Gruft 62,00 €

Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Für alle baulichen Anlagen sind lediglich natürliche Materialien, wie z. B. Holz und Stein, zu verwenden. Insbesondere die Verwendung von Plastik ist verboten.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts auf eigene Kosten Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Grabbepflanzung zu entfernen, sowie mit humusreicher Erde einzuebnen und mit Gras anzusäen.
  • Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Steinmetz oder gleichwertigen Fachbetrieb zu entfernen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich