Fischereischein

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der BRD abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

Über dieses Formular beantragen Sie einen gebührenpflichtigen Fischereischein.

Folgende Fischereischeine können beantragt werden:

  • Fischereischein auf Lebenszeit:
    Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt.

    Auf Antrag wird dieser mit unbeschränkter Geltungsdauer ausgestellt (Einmalzahlung der Fischereiabgabe).

    Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auch mit einer Geltungsdauer für fünf aufeinander folgende Jahre (Einmalzahlung der Fischereiabgabe für einen Zeitraum von fünf Jahren) erteilt werden.

    Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

     Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

  • Jugendfischereischein:
    Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten.

    Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

    Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

  • Jahresfischereischeines (Touristenfischereischein):
    Den Jahresfischereischein erhalten grundsätzlich volljährige Personen, welche sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz haben (z. B. Tourist). Die Befugnis zur Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland, ist glaubhaft zu machen.

    Der Jahresfischereischein ist innerhalb eines Jahres für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gültig.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Kopie des aktuellen gültigen Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung oder gleichgestellten Prüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • bisheriger Fischereischein (soweit vorhanden)
  • Nachweis über Ausbildung (optional)
  • Nachweis einer außerbayerischen Gemeinde für eine mögliche Befreiung von der Prüfungspflicht (optional)

Bei der Antragstellung für eine/n Minderjährige/n zusätzlich einzureichen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • Fischereischein (der begleitenden volljährigen Person)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe zusammen.

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: € 35,00
  • Jugendfischereischein: € 5,00
  • Jahresfischereischein (3 Monate gültig): € 7,50

Fischereiabgabe:

  • Fischereischein Lebenszeit:
    - Zahlung für 5 Jahre: € 40,00
    - Einmalzahlung (Fischereischein auf Lebenszeit): altersbedingt gestaffelt; maximal € 300,00
  • Jugendfischereischein: € 10,00
  • Jahresfischereischein für Touristen (3 Monate gültig): € 15,00

Weitere Hinweise:

  • Aushändigung des Fischereischeins:
    - nur persönliche Abholung möglich
  • Für die Ausstellung des Fischereischeins wird ein Lichtbild benötigt. Bringen Sie das aktuelle  Lichtbild bitte bei der Abholung des Fischereischeins mit.
  • Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie einen Erlaubnisschein (sog. Anglerkarte) für das jeweilige Gewässer, wenn Sie dort nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich