Antrag auf Windelsäcke für Familien mit Kleinkindern

Durch die Nutzung von Einwegwindeln entstehen den Eltern von Kleinkindern hohe monatliche Kosten und es werden große Mengen an Restmüll produziert.

Um Familien mit Kleinkindern zu entlasten, unterstützt der Landkreis Miltenberg und die 32 Gemeinden des Landkreisen mit einer gemeinsamen Maßnahme Familien mit Kleinkindern im Alter bis zu zwei Jahren.

Auf Anforderung des Erziehungsberechtigten gibt die Wohnsitzgemeinde des Kindes einmalig kostenlos 26 Windelsäcke mit 40 Litern Fassungsvermögen aus. Sie erhalten diese im Rathaus (Stadtkasse) der Stadt Wörth a. Main gegen Unterschrift. Diese Windelsäcke tragen die Aufschrift „Windelsack des Landkreises Miltenberg“ oder „Landkreis Miltenberg“. Diese Säcke werden bei der Restmüllabfuhr eingesammelt.

Den Anspruch auf Windelsäcke haben nur Familien bzw. Erziehungsberechtigte, keine Einrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergarten.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Der Antrag ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Der Erziehungsberechtigte und das Kleinkind müssen ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde haben, bei der die Ausgabe der Windelsäcke beantragt wird.
  • Die Windelsäcke werden nur für Kleinkinder bis zum vollendeten2. Lebensjahr ausgegeben.
  • Es erfolgt eine einmalige Ausgabe von maximal 26 Windelsäcken.
  • Es ist entweder nur die Ausgabe von Windelsäcken oder ein Zuschuss zu Mehrwegwindeln möglich. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

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Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich