Bürgerantrag / Einwohnerantrag
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Marktgemeinderat zuständig ist, können Bürger einen Einwohnerantrag stellen. Damit können bürgernahe Anliegen, welche die Gemeinde betreffen, direkt beim zuständigen Gremium adressiert werden. Jeder Wahlberechtigte darf grundsätzlich einen Einwohnerantrag stellen und/oder unterstützen. Es ist nicht zulässig, einen Einwohnerantrag/Bürgerantrag zu stellen, wenn derselbe Antragsgegenstand innerhalb der letzten zwölf Monate bereits beim Gemeinderat eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich