Bürgerantrag / Einwohnerantrag

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Marktgemeinderat zuständig ist, können Bürger einen Einwohnerantrag stellen. Damit können bürgernahe Anliegen, welche die Gemeinde betreffen, direkt beim zuständigen Gremium adressiert werden. Jeder Wahlberechtigte darf grundsätzlich einen Einwohnerantrag stellen und/oder unterstützen. Es ist nicht zulässig, einen Einwohnerantrag/Bürgerantrag zu stellen, wenn derselbe Antragsgegenstand innerhalb der letzten zwölf Monate bereits beim Gemeinderat eingegangen ist bzw. bearbeitet wurde.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich

Ohne Login fortfahren

Falls Sie kein Nutzerkonto besitzen, können Sie den Antrag ohne Anmeldung ausfüllen und abschicken.

Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
  • Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
  • Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
  • Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich