Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht

Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht erforderlich ist.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Weitere Hinweise:

Eine ärztliche Bescheinigung über die Voraussetzung zur Befreiung der Gurtanlegepflicht muss ausdrücklich bestätigen, dass die Antragstellerin / der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht zwingend befreit werden muss.

Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, ob es sich um eine vorübergehend oder dauerhafte Erkrankung handelt.

Sollten die Probleme durch andere geeignete Maßnahmen beseitigt werden können (z.B. Spezialanfertigungen, Schutzpolster, Hosenträgergurte), so sind                diese Lösungen vorrangig zu wählen.

Eine Ausnahmegenehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich