Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.
Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.