Antrag auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden und die in ihrer beobachtbaren Entwicklung so weit sind, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, können auf Antrag gemäß vorzeitig eingeschult werden. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzliche Voraussetzung für die vorzeitige Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Die Entscheidung über die vorzeitige Schulaufnahme trifft die Schulleitung.