Bewachergewerbe - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.

Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:

  • Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Bewachung von Landfahrzeugen
  • Bewachung von Personen
  • Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
  • Bewachung ausschließlich beschränkt auf andere Tätigkeiten

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Nachweis Sachkundeprüfung
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Bewachungserlaubnis: € 100,00 - € 1250,00 gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/12
  • Gewerbezentralregisterauszug: € 13,00 gemäß Justizverwaltungskostenordnung

Weitere Hinweise:

  • Als Teil der Antragstellung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (§ 150 Abs. 5 GewO) zu beantragen. Dieses Dokument wird der Zielbehörde durch die ausstellende Behörde direkt zugestellt.
  • Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
  • Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Hinweise zur notwendigen Sachkundeprüfung:

  • Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
  • Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher sollten Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
  • Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten.
  • Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
  • Kosten der Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer: ca. € 150,00
  • Kosten Unterrichtung mit Bestätigung (Unterrichtungsnachweis) bei der Industrie- und Handelskammer: ca. € 425,00 für das Bewachungspersonal (je Wachperson)

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich