Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gemäß § 13 Abs. 4 FZV
Mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige setzen Sie die Zulassungsstelle Ihres Fahrzeugs von dessen Verkauf in Kenntnis.
Mit einer sogenannten Veräußerungsanzeige setzen Sie die Zulassungsstelle Ihres Fahrzeugs von dessen Verkauf in Kenntnis.