Vermögenserklärung

Sie können hier Ihre Vermögenserklärung zum Antrag auf Sozialleistungen abgeben.

Als Vermögenswerte gelten alle bis 10 Monate vor Antragstellung auf Ihren Namen lautenden Girokonten, Sparbücher, Bausparverträge, Anlage vermögenswirksamer Leistungen, Prämiensparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Pfandbriefe, Sparbriefe, Geschäftsanteile, Grundbesitz, Lebensversicherungen etc.; Grundsätzlich ist bei Vermögenswerten der Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung, bei Grundbesitz der aktuelle Verkehrswert nachzuweisen.