Neuanmeldung / Wechsel eines Gartenwasserzählers
Ist bei Ihnen eine umfangreiche Gartenbewässerung notwendig, so haben Sie die Möglichkeit diese Wassermenge durch den Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers nachzuweisen. Für diese Wassermenge fallen dann keine Schmutzwassergebühren an.
Bitte geben Sie zur Terminvereinbarung der Abnahme des Gartenwasserzählers eine Telefonnummer an.
Der Zähler unterliegt der Eichpflicht und muss nach 6 Jahren getauscht werden.
Ist bei Ihnen schon ein Gartenwasserzähler vorhanden und muss dieser gewechselt werden, können Sie dies hier ebenfalls melden.
Sie können folgende Dokumente als Ergänzung hochladen:
· Installationsbeleg des durchführenden Installationsbetriebes
· Foto des eingebauten Zählers
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich