Baumfällgenehmigung

Bäume genießen besonderen Schutz durch das Bundesnaturschutzgesetz und das Bayerische Naturschutzgesetz. Das Fällen oder Beschneiden von Bäumen bedarf daher Genehmigung – auch wenn sich die Bäume auf dem eigenen Grundstück befinden. Die geltenden Regelungen sind in der kommunalen Baumschutzverordnung zu finden.

Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Stets einzureichen:

  • Lageskizze
  • Fotos der Bäume
  • Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung (falls vorhanden)

Bei Antrag als Miteigentümer:in bei Wohnungseigentumsanlagen:

  • Beschluss der Eigentümerversammlung

Bei Antrag durch Mieter:in:

  • Einverständnis Eigentümer:in

Bei Antrag durch Verwalter:in:

  • Vollmacht Eigentümer:in

Bei Antrag durch Nachbar:in:

  • Einverständnis Eigentümer:in

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die erhobenen Gebühren richten sich nach den kommunalen Satzungen.

Weitere Hinweise:

  • Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September zu beschneiden oder zu beseitigen. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume sind zulässig.
  • Wird ein Baum zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Tieren genutzt (z. B. Nistplatz), sind weitere Einschränkungen möglich.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich