Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages

Der Fremdenverkehrsbeitrag dient - neben dem Kurbeitrag - der Refinanzierung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs erbrachten Aufwendungen.

Zur Zahlung des Fremdenverkehrsbeitrages werden alle Unternehmen, selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstige Personenvereinigungen herangezogen, denen aus dem Fremdenverkehr im Gebiet der Gemeinde unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Grundlage für die Erhebung ist die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Gerne können Sie die aktuell gültige Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Bad Wörishofen auf unserer Website des Rathauses Bad Wörishofen unter dem Punkt Info & Service/Ortsrecht/Fremdenverkehrsbeitragssatzung einsehen.

Die Erklärung zur Veranlagung des Fremdenverkehrsbeitrages dient der Meldung der Berechnungsparameter Einkommensteuerlicher Gesamtgewinn, Gesamtumsatz mit Angabe des jeweiligen Anteils an sogenannten Auswärtslieferungen (nicht beitragspflichtiger Teil des Gesamtumsatzes) des zu erklärenden Geschäftsjahres.

Auf Grundlage dieser Meldung wird die Höhe des zu bezahlenden Fremdenverkehrsbeitrages vom Steueramt der Stadt Bad Wörishofen ermittelt und in einem entsprechenden Bescheid per Briefpost zugestellt.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Es werden generell keine Dokumente benötigt. Hilfreiche Unterlagen können jedoch gerne hochgeladen werden.

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Erklärung ist kostenfrei.

Weitere Hinweise:

  • Einkommenssteuer- und körperschaftssteuerpflichtigen Gewinn bitte inkl. eventuelle Veräußerungsgewinne angeben. Einen eventuellen Veräußerungsgewinn bitte zusätzlich im entsprechenden Erfassungsfeld eintragen.
  • Steuerbaren Umsatz bitte inkl. evtl. Veräußerungserlöse angeben.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich