Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht
Über dieses Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 b StVO.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden die bescheinigt, dass die Person auf Grund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmpflicht befreit werden muss. Die Diagnose selbst muss aus der Bescheinigung nicht hervorgehen. Der ärztlichen Bescheinigung muss aber zu entnehmen sein, für welchen Zeitraum die Befreiung erforderlich ist.
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Es werden keine Gebühren erhoben.
Weitere Hinweise:
- keine
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich
Hinweise zur Antragstellung ohne Anmeldung
- Daten des Antragstellers müssen manuell eingetragen werden
- Nur generelle Fortschrittsmeldungen an die angegebene E-Mail-Adresse
- Elektronische Bescheidzustellung ist nicht möglich