Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Die Errichtung sowie jede Änderung eines Grabmals, einer Grabplatte oder einer Natursteineinfassung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig.
Die Genehmigung ist durch den beauftragten Steinmetz einzureichen.
Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung (Maßstab 1 : 10)
Hieraus müssen genaue Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes sowie über
Inhalt, Form, Farbe und Anordnung der Schrift, der Ornamente, der Symbole und der
Fundamentierung enthalten sein
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:
- Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach dem kommunalen Kostenverzeichnis des Markt Biberbach.
Weitere Hinweise:
- Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
- Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich