Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Die Errichtung sowie jede Änderung eines Grabmals, einer Grabplatte oder einer Natursteineinfassung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig.

Die Genehmigung ist durch den beauftragten Steinmetz einzureichen.

Über dieses Formular können Sie diese Genehmigung beantragen.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vorlage von Zeichnungen in doppelter Ausfertigung (Maßstab 1 : 10)
    Hieraus müssen genaue Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes sowie über
    Inhalt, Form, Farbe und Anordnung der Schrift, der Ornamente, der Symbole und der
    Fundamentierung enthalten sein


Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Folgende Gebühren werden für diesen Antrag erhoben:

  • Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach dem kommunalen Kostenverzeichnis des Markt Biberbach.


Weitere Hinweise:

  • Grabmale und die sonstigen Grabeinrichtungen sind in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen, übernimmt der/die Grabnutzungsberechtigte die Verantwortung.
  • Grabnutzungsberechtigte sind verpflichtet, nach Ablauf des Grabnutzungsrechts Grabmal, Grabeinfassung, Fundament und Zubehör sowie die Grabbepflanzung bodenbündig gemäß der Friedhofsnutzungssatzung auf eigene Kosten zu entfernen und zu entsorgen. Das Grabmal und alle errichteten baulichen Anlagen sind durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu entfernen.

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich