Baumfällgenehmigung
Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.
Der Markt Biberbach hat durch Beschlussfassung grundsätzlich festgelegt, dass keine Bäume auf öffentlichen Flächen gefällt werden.
Ausnahmen hiervon können beispielsweise genehmig werden, wenn:
- von Bäumen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht
- Äste herabfallen und eine teilweise Entfernung notwendig wird.
- Wurzeln von Bäumen den Straßenkörper oder Wasser- und Abwasserentsorgung gefährden
Weiterer Ablauf
Vor jeder Baumfällung oder vor Herabnehmen von Ästen wird ein Sachverständiger von der Gemeinde beauftragt.
Grundsätzlich erfolgt immer eine adäquate Erssatzplfanzung.
Der Antrag wird im Anschluss im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss oder im Gemeinderat behandelt.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Stets einzureichen:
- Lageskizze
- Fotos der Bäume
- Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung (falls vorhanden)
Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
- Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen
Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
- Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
- Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
- Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich