Baumfällgenehmigung

Mit diesem Onlineformular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.

Der Markt Biberbach hat durch Beschlussfassung grundsätzlich festgelegt, dass keine Bäume auf öffentlichen Flächen gefällt werden.

Ausnahmen hiervon können beispielsweise genehmig werden, wenn:

- von Bäumen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht
- Äste herabfallen und eine teilweise Entfernung notwendig wird.
- Wurzeln von Bäumen den Straßenkörper oder Wasser- und Abwasserentsorgung gefährden

Weiterer Ablauf

Vor jeder Baumfällung oder vor Herabnehmen von Ästen wird ein Sachverständiger von der Gemeinde beauftragt.

Grundsätzlich erfolgt immer eine adäquate Erssatzplfanzung.

Der Antrag wird im Anschluss im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss oder im Gemeinderat behandelt.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

Stets einzureichen:

  • Lageskizze
  • Fotos der Bäume
  • Baumgutachten bzw. artenschutzrechtliche Prüfung (falls vorhanden)

Login mit Mein Unternehmenskonto

Nach Anmeldung mit Ihrem Unternehmenskonto – wird der Antrag mit den von Ihnen in Ihrem Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Login mit Mein Unternehmenskonto“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit Mein Unternehmenskonto
  • Daten aus Mein Unternehmenskonto werden automatisch in den Antrag übernommen

Login mit BayernID

Nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen digitalen Bürgerkonto – der BayernID – wird der Antrag mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch befüllt. Nachdem Sie auf „Mit BayernID anmelden“ geklickt haben, können Sie sich auch zunächst registrieren.

Hinweise zur Antragstellung mit BayernID
  • Daten aus der BayernID werden automatisch in den Antrag übernommen
  • Detaillierte Fortschrittsmeldungen in das Postfach der BayernID
  • Elektronische Bescheidzustellung in das Postfach der BayernID ist möglich